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8.1 Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst (BZF)
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Gesamtinhalt | 8.1 Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst (BZF)

Funken ist die wichtigste Kommunikationsform unter Luftfahrern. Nur so können sich der Tower/ Turm, die Piloten, die Rückholer für die Segelflieger und andere Teilnehmer am Luftverkehr effizient und sicher mit einander kommunizieren.

Dementsprechend nimmt die Funksprechausbildung eine besondere Rolle in der Ausbildung der Piloten ein: sie kann als einzige unabhängig von den anderen Fächern der Theoretischen Ausbildung gemacht werden und schließt zudem mit einer eigenen Lizenz ab.

Zwei der möglichen Lizenzen sind:

  • BFZ I - Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis (Englisch). Damit sind Flieger zur Ausübung des Sprechfunks in Deutsch und Englisch berechtigt und so steht eine Beteiligung am Luftverkehr jenseits der Grenzen nichts mehr im Wege.

  • BZF II - Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis - Deutsch - Dieses Sprechfunkzeugnis ist ausreichend, wenn man nur ein Deutsch und innerhalb Deutschlands funken (und fliegen) will. Außerdem darf man damit nicht in Lufträumen funken, in denen kein Deutsch gesprochen wird - zum Beispiel FL100.
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Zuletzt geändert am 09.03.2010 14:15 Uhr