Gesamtinhalt | 1 Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften | 1.1 Gesetzliche Grundlagen | 1.1.4 Anhänge zum Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt (ICAO-Annexe) | 1.1.4.8 Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen | 1.1.4.8.5 Instrumente und Ausrüstung
Es muss immer dann Sauerstoff mitgeführt werden, wenn:
Heisst im Klartext: Wenn länger als 30 Minuten in mehr als 12.000 ft geflogen wird oder generell ab 13.000 ft, dann nur mit Sauerstoffausrüstung.