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1.1.4.8.5 Instrumente und Ausrüstung
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Gesamtinhalt | 1 Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften | 1.1 Gesetzliche Grundlagen | 1.1.4 Anhänge zum Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt (ICAO-Annexe) | 1.1.4.8 Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen | 1.1.4.8.5 Instrumente und Ausrüstung

Sauerstoff bei Höhenflügen

Es muss immer dann Sauerstoff mitgeführt werden, wenn:

  • länger als 30 Minuten in oder über 12.000 ft MSL geflogen wird,
  • in oder über 13.000 ft geflogen wird.

Heisst im Klartext: Wenn länger als 30 Minuten in mehr als 12.000 ft geflogen wird oder generell ab 13.000 ft, dann nur mit Sauerstoffausrüstung.

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Zuletzt geändert am 31.03.2010 02:23 Uhr